GAG Köln verschreibt Mietern Raumtemperatur

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Ein Plakat mit zahlreichen Geb√§uden und hervorgehobenen Text.

GAG Köln verschreibt Mietern Raumtemperatur

Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG schreibt Raumtemperaturen für Mieter vor

Teaser: 20 Grad tagsüber, 17 Grad nachts: Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft GAG hat die Heizung in fast allen ihren Wohnungen gedrosselt.

19. Dezember 2025, 18:25 Uhr

Die Kölner Wohnungsbaugesellschaft (GAG) hält die Heizleistung in nahezu allen ihren Wohnungen auch nach der Entspannung der Energiekrise auf niedrigem Niveau. Tagsüber werden maximal 20 Grad erreicht, nachts sinkt die Temperatur auf 17 Grad. Besonders betroffen sind ältere Mieter wie Jürgen Eil und Karin Weiland, die in ihren kalten Wohnungen kämpfen.

Eingeführt wurde die Regelung unter dem Motto „Die Energiekrise gemeinsam meistern“ – in einem Schreiben an die Mieter wurden die reduzierten Heizvorgaben begründet. Der Vorstand der GAG entschied später, diese Einstellungen dauerhaft beizubehalten, mit Verweis auf Ressourcenschonung und Kostensenkung für die Mieter.

Für die meisten Bewohner bedeutet dies kühlere Wohnräume. Ausnahmen gelten für Demenz-Wohngruppen, Kindertagesstätten und Seniorenheime unter GAG-Verwaltung: Hier sind tagsüber bis zu 23 Grad und nachts 20 Grad erlaubt.

Erst nach einer Überprüfung der Heizungsrohre durch einen GAG-Techniker besserte sich die Situation für Jürgen Eil und Karin Weiland etwas. Ihre Wohnungen waren unter den neuen Vorgaben unangenehm kalt geworden. Der Anwalt Jakob Kreutzer wies darauf hin, dass Vermieter nur Mindeststandards bei der Beheizung einhalten müssen – Mieter hätten keinen rechtlichen Anspruch auf höhere Temperaturen. Er kritisierte, dass die GAG die Bewohner nicht einbezogen und individuelle Bedürfnisse vor der festen Umsetzung der Regelung nicht berücksichtigt habe.

Die gedrosselten Heizwerte gelten weiterhin in den meisten GAG-Gebäuden. Ältere Mieter wie Eil und Weiland mussten sich anpassen, auch wenn es nach technischen Kontrollen bei manchen zu leichten Verbesserungen kam. Rechtsexperten bestätigen, dass die Regelung zwar den Vorschriften entspricht, betroffenen Mietern aber kaum Spielraum lässt, die kälteren Innentemperaturen auszugleichen.