DSGVO-Gutachten stärkt Verbraucherrechte: Wann Auskunftsersuchen missbräuchlich sind
Lukas HartmannDSGVO-Gutachten stärkt Verbraucherrechte: Wann Auskunftsersuchen missbräuchlich sind
Am 12. September 2025 legte Generalanwalt Maciej Szpunar ein zentrales Rechtsgutachten im Fall C-526/24 (Brillen Rottler) vor, in dem es um die Frage geht, wann Auskunftsersuchen von Betroffenen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als missbräuchlich eingestuft werden können. Das Gutachten präzisiert die Grenzen von Schadensersatzansprüchen und die strengen Voraussetzungen für die Ablehnung solcher Anfragen.
Das Gutachten bestätigt, dass die Geltendmachung von Schadensersatz nach Artikel 82 DSGVO nicht grundsätzlich missbräuchlich ist. Selbst wenn ein Schaden aus einem DSGVO-Verstoß und nicht aus einer rechtswidrigen Datenverarbeitung resultiert, bleibt Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung. Damit erweitert sich der Anwendungsbereich von Klagen über Fälle hinaus, in denen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Für Unternehmen setzt das Gutachten hohe Hürden, um Auskunftsersuchen als "übermäßig" im Sinne von Artikel 12 Absatz 5 DSGVO abzulehnen. Verantwortliche müssen objektive Beweise vorlegen, dass eine Anfrage mit missbräuchlicher Absicht gestellt wurde – etwa zur Belästigung oder in einer mit den Zielen der DSGVO unvereinbaren Weise. Jede Ablehnung muss begründet, verhältnismäßig und lückenlos dokumentiert sein.
Zwar räumt das Gutachten ein, dass erste Auskunftsersuchen in seltenen Fällen als missbräuchlich gelten könnten, doch erfordert dies klare Nachweise einer böswilligen Absicht. Das Auskunftsrecht bleibt grundlegend, sodass Ablehnungen nur in Ausnahmefällen erfolgen sollten.
Seit Juli 2023 haben DSGVO-bezogene Klagen – insbesondere auf Basis von Artikel 82 – in Branchen wie E-Commerce, sozialen Medien und Finanzdienstleistungen zugenommen. Vor allem Tech- und Digitalmarketing-Unternehmen sehen sich mit einer hohen Zahl an Ansprüchen konfrontiert, auch wenn keine offiziellen Statistiken die genaue Anzahl der Verfahren vor deutschen Gerichten erfassen.
Das Gutachten unterstreicht, dass Schadensersatzansprüche nach der DSGVO selbst dann berechtigt sind, wenn der Schaden nicht auf einer rechtswidrigen Datenverarbeitung beruht. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass jede Ablehnung eines Auskunftsersuchens durch handfeste Belege für einen Missbrauch gestützt wird. Die Entscheidung betont erneut die Bedeutung von Transparenz und Rechenschaftspflicht beim Umgang mit den Rechten Betroffener.






