Deutsche Bahn scheitert mit Klage gegen Millionenkosten für Ostsee-Pipeline

Gericht weist Deutsche Regas-Beschwerde gegen Kostenbeteiligung ab - Deutsche Bahn scheitert mit Klage gegen Millionenkosten für Ostsee-Pipeline
Gericht weist Klage von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung ab
Gericht weist Klage von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung ab
- Dezember 2025, 14:44 Uhr
Ein Rechtsstreit über die Kosten für Gasinfrastruktur hat eine neue Wendung genommen, nachdem ein deutsches Gericht gegen das Unternehmen Deutsche Bahn entschieden hat. Der Betreiber des LNG-Terminals Mukran auf Rügen hatte eine Anordnung angefochten, die es zur Übernahme eines Teils der Kosten für die Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) verpflichtet. Der Fall dürfte nun vor dem Bundesgerichtshof landen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Beschwerde von Deutsche Bahn gegen die verpflichtende Kostenbeteiligung an der OAL-Pipeline zurück. Das Unternehmen hatte eine Entscheidung der Bundesnetzagentur angegriffen, die es dazu verpflichtet, rund 70 Millionen Euro der Baukosten der Leitung zu tragen.
Das Urteil bestätigt vorerst die Kostenbeteiligungspflicht und belässt Deutsche Bahn damit auf einem erheblichen Teil der Pipeline-Kosten sitzen. Da der Fall nun vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird, wird eine endgültige Entscheidung klären, ob das Unternehmen weiterhin die 70-Millionen-Rechnung begleichen muss. Das Ergebnis könnte zudem Präzedenzcharakter für die Verteilung von Infrastrukturkosten im deutschen Energiesektor haben.

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