Umstrittene Abschiebepraxis in Niedersachsen: Freilassung statt Zwang bei Widerstand
Philipp KrügerUmstrittene Abschiebepraxis in Niedersachsen: Freilassung statt Zwang bei Widerstand
Ein umstrittenes internes Schreiben der Niedersächsischen Landesaufnahmebehörde hat Fragen zu Abschiebeverfahren aufgeworfen. Das Dokument, das an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gerichtet war, skizzierte Vorgehensweisen für den Umgang mit Widerstand bei Abschiebungen. Behördenvertreter betonten später, der Brief sei nur einmal angewendet worden und werde nicht wiederholt.
In dem Schreiben hieß es, dass Personen, die sich weigern, ein Flugzeug zu besteigen, oder sich gegen die Abschiebung sträuben, freigelassen werden könnten. Ihnen würde dann aufgetragen, selbstständig zu ihrer zugewiesenen Unterkunft zu reisen. Alternativ könne eine Ingewahrsamnahme erfolgen.
Die Behörde bezeichnete das Schreiben als „missverständlich und unpräzise“ und bestätigte, es habe sich nicht um eine offizielle Anweisung gehandelt. Es sei lediglich von einem Vollzugsteam in einem Einzelfall umgesetzt worden.
In der ersten Jahreshälfte 2024 führte Niedersachsen 668 Abschiebungen durch. Davon wurden 24 aufgrund von Widerstand abgebrochen. Trotz gescheiterter Versuche bleiben die Betroffenen Abschiebeunterworfen; weitere Anläufe sind geplant. Der Brief wurde zurückgezogen, und die Behörden versichern, er werde nicht erneut verwendet. Personen, deren Abschiebung wegen Widerstands gestoppt wurde, müssen mit erneuten Abschiebeverfahren rechnen. Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der Durchsetzung von Abschiebebeschlüssen, wenn Betroffene sich widersetzen.






