Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung im Amt – Rechtsstreit geht weiter
Philipp KrügerSolinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung im Amt – Rechtsstreit geht weiter
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein Gerichtsurteil eingelegt, das die Suspendierung des Solinger Bürgermeisterstellvertreters Jan Welzel blockiert hatte. Der Schritt erfolgt, nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 6. März 2026 entschieden hatte, Welzel vorläufig wieder in sein Amt einzusetzen. Trotz der Berufung bleibt er bis zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im Amt.
Der Streit begann, als das Düsseldorfer Verwaltungsgericht Anfang März die Suspendierung Welzels aufhob. Die Bezirksregierung hält jedoch an ihrer Rechtsauffassung fest und bestreitet die Entscheidung. Der Fall wird nun vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen verhandelt.
Als CDU-Politiker hatte sich Welzel in Solingen vor allem kommunalen Themen gewidmet, darunter die Verbesserung der städtischen Infrastruktur wie der Straßenbeleuchtung an der Platzhofstraße. Zudem setzte er sich für bessere Schwimmangebote für Kinder sowie eine strengere Verwaltungsaufsicht durch Ratsanträge ein. Bis zum Versuch seiner Suspendierung war er aktiv in der Stadtverwaltung tätig.
Das Berufungsverfahren hat zunächst keine Auswirkungen auf Welzels Position. Da die Anfechtung keine aufschiebende Wirkung hat, bleibt er bis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts weiter im Amt.
Das Oberverwaltungsgericht wird nun die Berufung der Bezirksregierung prüfen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung behält Welzel seine Aufgaben in Solingen. Das Ergebnis wird zeigen, ob seine Suspendierung bestätigt oder endgültig aufgehoben wird.






