NRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste und Veranstaltungen
Philipp KrügerNRW übernimmt ab 2026 GEMA-Gebühren für gemeinnützige Feste und Veranstaltungen
Nordrhein-Westfalen führt neue Regelung zur Übernahme von GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ein
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt Nordrhein-Westfalen die GEMA-Lizenzkosten für Veranstaltungen von gemeinnützigen Organisationen. Die Maßnahme soll ehrenamtliches Engagement im gesamten Bundesland fördern und ist Teil einer größeren Initiative zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der freiwilligen Mitarbeit.
Ab dem nächsten Sommer zahlt das Land die GEMA-Gebühren für Veranstaltungen von Vereinen, Wohlfahrtsverbänden und Kirchen. Gefördert werden Treffen mit Live- oder aufgezeichneter Musik, die keinen Eintritt kosten und in Räumlichkeiten bis zu 500 Quadratmetern stattfinden. Konzerte, Tanzveranstaltungen und Hintergrundmusik unterliegen weiterhin den üblichen Lizenzbestimmungen.
Das Programm verfügt über ein Budget von drei Millionen Euro und läuft bis Ende 2027. Organisationen müssen ihre Veranstaltungen vorab über ein Online-Portal anmelden, wobei jede Gruppe maximal vier Veranstaltungstage pro Jahr in Anspruch nehmen kann. Von der Neuregelung sollen rund 33.500 Vereine und Verbände im Land profitieren.
Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, begrüßte die Entscheidung als „klares Zeichen der Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement“. Geprüft werde zudem, ob die Förderung künftig auf Karnevalsumzüge und Schützenfestumzüge ausgeweitet werden könne.
Die neue Regelung erleichtert es gemeinnützigen Gruppen, Feste, Jubiläen und andere Gemeinschaftsveranstaltungen auszurichten. Die Landesförderung deckt sämtliche anfallenden GEMA-Kosten für genehmigte Veranstaltungen ab. Sobald das System im nächsten Jahr an den Start geht, können Organisationen die Gebührenbefreiung beantragen.






