Neue Regeln für Ladesäulen: Ab Juli 2024 gilt kontaktlose Zahlungspflicht
Ida MüllerNeue Regeln für Ladesäulen: Ab Juli 2024 gilt kontaktlose Zahlungspflicht
Ab Juli 2024 treten neue Vorschriften für Ladestationen von Elektrofahrzeugen in Kraft. Demzufolge muss jede Station mindestens eine kontaktlose Zahlungsmöglichkeit anbieten, die Debit- und Kreditkarten akzeptiert. Der Bundesrat hat die Änderungen am 16. Juni gebilligt.
Die Stadtwerke Solingen betreiben derzeit 80 öffentlich zugängliche Ladesäulen in der gesamten Stadt. Bis 2025 plant das Unternehmen, dieses Netz auf 200 Stationen auszubauen. Die Erweiterung umfasst öffentliche und halböffentliche Standorte, wobei der Fokus auf stark frequentierten Bereichen für Schnellladestationen liegt.
Tim Reischke, Leiter des WEP-Hub bei den Stadtwerken Solingen, zeichnet für das Projekt verantwortlich. Parallel zum Ausbau wird die Tank-E-App aktualisiert. Die Neuerungen umfassen eine europaweite Nutzung sowie die Möglichkeit, Kreditkartendaten zu hinterlegen, um die Abrechnung zu vereinfachen.
Darüber hinaus bietet der Versorger maßgeschneiderte Ladelösungen für zu Hause an. Diese lassen sich mit Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern kombinieren, um den Komfort weiter zu erhöhen.
Die überarbeiteten Regelungen zielen darauf ab, die Bezahlvorgänge für Fahrzeughalter zu vereinfachen. Der Ausbau des Ladesäulennetzes und die Verbesserungen der App durch die Stadtwerke Solingen sollen den Wandel unterstützen. Weitere Informationen zu den Angeboten sind unter stadtwerke-solingen.de/privat-gewerbekunden/elektromobilitaet/hausgemacht-ladeloesungen/ abrufbar.
