Grundsteuererklärung in NRW: Warum viele Eigentümer jetzt Mahnungen erhalten
Jonas SchmittGrundsteuererklärung in NRW: Warum viele Eigentümer jetzt Mahnungen erhalten
Grundbesitzer in Nordrhein-Westfalen werden daran erinnert, ihre Grundsteuererklärungen abzugeben
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung endete zwar am 31. Januar 2023, doch viele Eigentümer haben ihre Unterlagen noch immer nicht eingereicht. Seit Ende Februar versenden die Finanzämter Mahnungen an säumige Steuerpflichtige.
Ursprünglich sollte die Erklärung bis zum 31. Januar 2023 vorliegen. Dennoch können Verspätete ihre Angaben weiterhin online über das ELSTER-Portal unter https://www.grundsteuer.nrw.de nachreichen. Wer Unterstützung bei der Abgabe benötigt, erhält Hilfe von den zuständigen Stellen.
Seit Ende Februar mahnen die Finanzbehörden Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben. Wer bereits fristgerecht eingereicht hat, aber dennoch eine Erinnerung erhalten hat, sollte sich zur Klärung an das örtliche Finanzamt wenden.
Daniel Wieneke, Kämmerer der Stadt Solingen, appelliert an alle Grundbesitzer, ihre Erklärungen unverzüglich nachzureichen. Die Angaben sind essenziell für die Berechnung der neuen Bemessungsgrundlagen. Bis Ende 2024 gelten für die Steuererhebung noch die alten rechtlichen Regelungen.
Die Einnahmen aus der Grundsteuer finanzieren wichtige kommunale Einrichtungen wie Schulen, Schwimmbäder und Theater. Dennoch fehlen den Finanzämtern noch zahlreiche erforderliche Erklärungen. Eigentümer werden aufgefordert, zeitnah zu handeln, um eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten und weitere Mahnungen zu vermeiden.
