Gericht kippt Regionalplan Ruhr: Abgrabungsgebiete rechtswidrig
Ein Gericht hat den gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die Regelungen zu Abgrabungsgebieten. Die schriftliche Urteilsbegründung steht jedoch noch aus.
Die Stadt Rheinberg, der Kreis Wesel und weitere benachbarte Kommunen hatten sich vehement gegen die Ausweitung der Abgrabungsflächen ausgesprochen. Sie argumentierten, die Pläne würden Menschen, Natur und Landschaft im Niederrhein-Gebiet schwer schädigen. Bürgermeister Philipp Richter betonte, Rheinberg habe bereits jetzt erhebliche Belastungen durch Kies- und Sandabbau zu tragen.
Die Stadt und ihre Verbündeten hatten sich für eine ausgewogenere Planung starkgemacht. Ihre Bemühungen mündeten nun in das jüngste Gerichtsurteil, das Rheinberg begrüßt. Die lokalen Behörden wollen die Urteilsbegründung nun sorgfältig prüfen, um die genauen Konsequenzen zu verstehen.
Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden die Auswirkungen des Urteils analysieren. Rheinberg hat zugesagt, sich aktiv an den nächsten Schritten zu beteiligen. Ziel bleibt es, die Interessen der Anwohner:innen und den Umweltschutz zu wahren.






