Gericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig
Philipp KrügerGericht gibt Edeka Recht: Zahlungsfristen für Milchprodukte bleiben gültig
Ein deutsches Gericht hat im Streit um Zahlungsbedingungen für Milchprodukte zugunsten der Supermarktkette Edeka entschieden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob ein Verbot des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf und erlaubte Edeka damit, weiterhin verlängerte Zahlungsfristen mit dem Lieferanten Arla Foods auszuhandeln. Es ist das zweite Mal in den vergangenen Monaten, dass eine Entscheidung der Behörde auf Basis des Lieferkettengesetzes von Richtern kassiert wurde.
Der Fall begann 2023, nachdem dem BLE Vorwürfe vorlagen, Edeka habe mit einem Molkereilieferanten Zahlungsfristen von über 49 Tagen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte vereinbart. Nach dem Gesetz zur Stärkung der landwirtschaftlichen Organisation und der Lieferketten (AgrarOLkG) müssen Händler Lieferanten in der Regel innerhalb von 30 Tagen bezahlen – mit Anpassungen je nach Unternehmensumsatz. Die Behörde erließ im Oktober 2024 ein Verbot und begründete dies mit einem Verstoß gegen faire Handelsregeln.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass das BLE den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, indem es unabhängige Edeka-Kaufleute in die Bewertung einbezog. Dieser Fehler führte zu einer Überschätzung der finanziellen Größe der Gruppe, was die Richter als entscheidenden Faktor im Verfahren werteten. Das Urteil bestätigte, dass Edekas Zahlungsvereinbarungen mit Arla Foods nicht als unfaire Handelspraxis nach dem AgrarOLkG einzustufen sind.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Entscheidung und bezeichnete sie als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler innerhalb der gesetzlichen Grenzen agieren. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte das Vorgehen des BLE und warf der Behörde vor, wiederholt rechtliche Grenzen bei der Durchsetzung überschritten zu haben. Da bereits zwei von fünf Entscheidungen der Behörde zum Lieferkettengesetz gekippt wurden, bleibt dem BLE nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es Edeka, die Zahlungsvereinbarungen mit Arla Foods ohne Sanktionen beizubehalten. Gleichzeitig wirft das Urteil Fragen zur Durchsetzungspraxis des BLE im Rahmen des Lieferkettengesetzes auf. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Umsatzberechnungen und Zahlungsfristen in künftigen Streitigkeiten zwischen Händlern und Lieferanten bewertet werden.






