EU führt strenge Empfängerprüfung ein: Wer falsch überweist, haftet selbst
Jonas SchmittEU führt strenge Empfängerprüfung ein: Wer falsch überweist, haftet selbst
Neue EU-Regel: "Empfängerprüfung" (VoP) soll Betrug bei Euro-Überweisungen erschweren
Ab dem 9. Oktober ändert sich der Ablauf von Euro-Überweisungen in der gesamten EU: Banken müssen dann vor der Ausführung von Zahlungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Die Maßnahme soll Betrugsfälle eindämmen – verlagert aber auch mehr Verantwortung auf die Kunden.
Bisher überprüfen Banken in der EU nicht immer, ob der Name zum Konto passt, bevor sie Geld überweisen. Ab Oktober wird diese Prüfung für fast alle Euro-Transfers verpflichtend – einschließlich Sofortzahlungen. Stimmen die Angaben nicht überein, muss die Bank eine deutliche Warnung ausgeben. Kunden, die diese Warnung ignorieren und die Überweisung trotzdem durchführen, haften künftig persönlich für etwaige Verluste.
Betrüger bringen Opfer oft dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen – etwa durch gefälschte Jobangebote, dringende E-Mails oder manipulierte Zahlungsdaten. Nach den neuen Regeln übernehmen Banken nur dann die Haftung bei Betrug, wenn Kunden alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben und keine Schuld trifft.
Auch Banken bleiben in der Pflicht – allerdings nur, wenn Name und IBAN exakt übereinstimmen und das Geld trotzdem nicht beim richtigen Empfänger ankommt. Echtzeit-Überweisungen, bei denen Gelder sofort gebucht werden, unterliegen denselben VoP-Prüfungen wie Standardzahlungen.
Das neue System setzt auf strengere Kontrollen, um Betrug zu verhindern. Kunden müssen Warnhinweise vor einer Überweisung nun genauer beachten. Wer trotz abweichender Angaben zahlt, riskiert den Verlust seiner Mittel – ohne Anspruch auf Erstattung.






