Zoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße in NRW auf
Jonas SchmittZoll deckt illegale Beschäftigung und Mindestlohn-Verstöße in NRW auf
Zollbeamte in Münster haben bei einer Reihe unangekündigter Kontrollen zahlreiche Verstöße gegen Arbeitsrecht aufgedeckt. Neun Mitarbeiter des Hauptzollamts prüften fünf Restaurants und ein Taxiunternehmen im Kreis Borken. Dabei wurden illegale Beschäftigung, nicht abgeführte Sozialabgaben sowie Verstöße gegen den Mindestlohn festgestellt.
Die Kontrollen begannen mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer in einem Betrieb, der über keine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügte. In einem anderen Restaurant entdeckten die Ermittler einen Mitarbeiter ohne ordnungsgemäße Papiere, während zwei weitere nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren. Ein dritter Beschäftigter erhielt dort zudem einen Lohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn.
In einem weiteren Fall verweigerte ein Arbeitnehmer die Zusammenarbeit mit den Zollbeamten, woraufhin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. An einem anderen Standort konnten zwei Mitarbeiter auf Nachfrage keine Ausweispapiere vorlegen.
Goswin Brehe, Leiter der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), betonte, dass solche Kontrollen unverzichtbar seien. Sie dienten dem Schutz ehrlicher Unternehmen vor unfairem Wettbewerb durch Regelbrecher. Nach den Feststellungen wurden Ermittlungen sowohl gegen die betroffenen Arbeitnehmer als auch gegen ihre Arbeitgeber eingeleitet.
Die Aktion legte weitverbreitete Missachtung von Arbeits- und Aufenthaltsrecht offen. Die Behörden haben nun offizielle Verfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Mit weiteren Schritten ist zu rechnen, während die Fälle durch administrative und rechtliche Instanzen gehen.






