Bürgergeld-Reform 2024: Mehr Geld für Familien und einfachere Regeln für Kinderzuschlag
Ida MüllerBürgergeld-Reform 2024: Mehr Geld für Familien und einfachere Regeln für Kinderzuschlag
Deutschland hat Reformen des Bürgergeld-Systems auf den Weg gebracht, die die Unterstützung für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen ausweiten. Zu den Neuerungen zählen höhere steuerfreie Freibeträge sowie vereinfachte Regelungen für den Kinderzuschlag.
Im Rahmen der zweiten Reformstufe wurde der steuerfreie Betrag für Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro von 20 auf 30 Prozent angehoben. Studierende, Auszubildende und Schüler unter 25 Jahren dürfen nun bis zu 520 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne ihren Anspruch auf den Kinderzuschlag zu verlieren.
Auch Freiwillige unter 25 Jahren im Bundesfreiwilligendienst profitieren von der erhöhten Grenze von 520 Euro für Einkünfte aus ihrer Tätigkeit. Zudem werden Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz künftig nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung des Kinderzuschlags berücksichtigt. Ebenfalls nicht angerechnet werden die „Übungsleiterpauschale“ von bis zu 3.000 Euro pro Jahr sowie Einkünfte aus saisonalen oder Ferienjobs.
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bietet rund um die Uhr Online-Unterstützung und mit dem KiZ-Lotse ein Selbstbedienungstool an, das Familien bei der Antragstellung hilft. Eine digitale Identität ermöglicht die vollständige Abwicklung des Antragsverfahrens online.
Ziel der Reformen ist es, den Kinderzuschlag für berechtigte Familien leichter zugänglich und finanziell attraktiver zu gestalten. Antragsteller werden ermutigt, die neuen digitalen Hilfsmittel zu nutzen, um ihre Anträge zu beschleunigen. Die Änderungen treten mit sofortiger Wirkung im aktualisierten Bürgergeld-System in Kraft.
