Bundespolizei beschlagnahmt illegalen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Jonas SchmittBundespolizei beschlagnahmt illegalen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizisten am Flughafen Köln/Bonn entdeckten am 11. Juli 2025 bei einer Routinekontrolle am Schalter für Großgepäck einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Passagiers. Der Mann wollte kurz darauf einen Flug nach Marokko antreten.
Der 42-jährige Marokkaner bereitete sich auf den Abflug mit Ryanair (Flug FR 2359) nach Agadir vor, als Beamte die Waffe in seinem Besitz ausmachten. Da der Elektroschocker über keine vorgeschriebene Zulassungsplakette des Bundeskriminalamts (BKA) verfügte, galt er nach dem Waffengesetz (WaffG) als illegal.
Der Reisende gab gegenüber den Behörden an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeite. Die Polizei beschlagnahmte den Schocker und leitete ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein. Nach Abschluss der Formalitäten durfte der Mann seine Reise wie geplant fortsetzen.
Der Vorfall unterstreicht die konsequente Durchsetzung der deutschen Waffenbestimmungen an Flughäfen. Elektroschocker ohne gültige BKA-Freigabe gelten weiterhin als verbotene Gegenstände und werden beschlagnahmt; Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.






