Bewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen
Ida MüllerBewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen
Ein Mann, der im vergangenen Sommer eine Apotheke in Euskirchen überfallen hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Tat ereignete sich Mitte Juni 2024, als der Täter mit vermummtem Gesicht den Laden betrat und die Inhaberin mit einem Hammer bedrohte.
Der Raub begann, als der maskierte Mann in die Apotheke stürmte. Er schwang einen Hammer und forderte Bargeld aus der Kasse. Die Apothekerin übergab ihm unter Drohung etwa 200 Euro.
Bei seiner Flucht ließ der Räuber eine Einkaufstasche mit einem Messer zurück. Zudem zerschlug er mit dem Hammer eine Glasverbindung nahe dem Eingang. Die Behörden konnten ihn später ermitteln und wegen schweren Raubes anklagen.
Der Angeklagte gestand die Tat und zahlte 1.000 Euro als Schadensersatz. Während des Prozesses entschuldigte er sich persönlich bei der Apothekerin, die seine Entschuldigung annahm. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes, verhängte jedoch eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Der Fall ist mit dem Urteil nun abgeschlossen. Der Verurteilte muss keine Haftstrafe sofort antreten, bleibt jedoch unter Bewährung. Die Apothekerin erhielt sowohl eine Entschuldigung als auch eine finanzielle Entschädigung für den angerichteten Schaden und das gestohlene Geld.






