Telemedizin-Station in Winterberger Apotheke kurz vor Start verboten
Geplante Telemedizin-Station in Winterberger Franziskus-Apotheke von Landesapothekerkammer gestoppt
Die geplante Einrichtung einer Telemedizin-Station in der Franziskus-Apotheke in Winterberg wurde von der zuständigen Landesapothekerkammer untersagt. Die Entscheidung fiel nur einen Tag vor der geplanten Wiedereröffnung der Apotheke unter neuer Leitung. Der Inhaber Jürgen Schäfer hatte vorgesehen, die von Medivise entwickelte Station zu installieren, um den täglichen Ablauf zu optimieren.
Die Apothekerkammer begründete das Verbot mit rechtlichen Bedenken: Die Anwesenheit eines Arztes innerhalb einer Apotheke könnte zu unzulässigen Patientenzuweisungen führen. Die künftige Apothekenleiterin Jasmin Ennulath wurde gewarnt, dass ihr bei einer Umsetzung der Pläne die Approbation entzogen werden könnte.
Schäfer wies den Alternativvorschlag der Kammer, die Station außerhalb der Apotheke aufzustellen, als undurchführbar zurück. Er betonte die Vorteile des Systems, darunter die vereinfachte Abwicklung von Folgeverordnungen und die Entlastung von Notaufnahmen durch vermeidbare Patientenkontakte. Der Anbieter Medivise bestritt rechtliche Hürden und verwies auf § 129, Absatz 5h des Sozialgesetzbuchs V, der Telemedizin-Beratungen in Apotheken ausdrücklich erlaubt. Vergleichbare Stationen seien in anderen Apotheken bereits problemlos im Einsatz.
Der Konflikt eskaliert zu einem Zeitpunkt, an dem Schäfer die Leitung der Franziskus-Apotheke zum Jahresbeginn an Ennulath übergeben will. Durch das Verbot kann die geplante Telemedizin-Lösung vorerst nicht eingeführt werden. Ennulath steht nun vor der Entscheidung, entweder rechtlich gegen den Bescheid vorzugehen oder das Projekt vollständig aufzugeben. Die Entwicklung könnte Signalwirkung für die Einführung ähnlicher Technologien in anderen Apotheken haben.






