Stichwahl in Düren: So funktioniert die Brief- und Präsenzwahl am 28. September
Philipp KrügerStichwahl in Düren: So funktioniert die Brief- und Präsenzwahl am 28. September
Stichwahl für Dürens Landrat findet am Sonntag, den 28. September 2025, statt
Wahlberechtigte können ihre Stimme entweder persönlich oder per Briefwahl abgeben – jeweils mit bestimmten Fristen und Voraussetzungen. Das Wahlamt der Stadt hat klare Richtlinien veröffentlicht, um allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, muss seinen Antrag bis Freitag, den 26. September, 15:00 Uhr, stellen. Die Beantragung ist über QR-Code, online oder schriftlich möglich und erfordert Angaben zur Person, eine Unterschrift sowie eine Zustelladresse. Familien oder Ehepaare, die gemeinsam wählen, müssen die Daten und Unterschriften aller wahlberechtigten Mitglieder einreichen.
Die Unterlagen für die ursprüngliche Wahl am 14. September werden automatisch an diejenigen verschickt, die sie bereits zuvor beantragt hatten. Sollten die Dokumente bis Anfang der folgenden Woche nicht eingetroffen sein, können Ersatzunterlagen bis Samstag, den 27. September, 12:00 Uhr mittags, angefordert werden. Auf der Website des Wahlamts findet sich zudem ein FAQ-Bereich mit Informationen zu Brief- und Präsenzwahl.
Für die Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der Abstimmung am 14. September. Die damaligen Wahlbenachrichtigungen behalten auch für die Stichwahl ihre Gültigkeit. Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt der Stadt für Auskünfte zur Verfügung.
Die Stichwahl am 28. September entscheidet über den nächsten Landrat des Kreises Düren. Wahlberechtigte haben bis zum 26. September Zeit, die Briefwahl zu beantragen, und bis zum 27. September, um fehlende Unterlagen zu ersetzen. Offizielle Informationen und Unterstützung bietet das Wahlamt über seine Website und die bekannten Kontaktwege.






