"Richi"-Meme führt zu juristischem Streit zwischen Zeki und Schönbächler-Familie
Lukas Hartmann"Richi"-Meme führt zu juristischem Streit zwischen Zeki und Schönbächler-Familie
Ein langjähriger Internet-Meme mit dem Markenzeichen des Schweizer Komikers Hermann Schönbächler – dem Spruch "Richi" – hat nun juristische Konsequenzen nach sich gezogen. Die Familie Schönbächler forderte den Influencer Zeki auf, die Phrase aus seinen Comedy-Soundboxes zu entfernen, mit der Begründung, sie hätten niemals eine Erlaubnis für die Nutzung erteilt. Der Streit führte inzwischen zu Änderungen an Zekis Produkten und zum Rückzug entsprechender Merchandise-Artikel bei großen Händlern.
Der Meme entstand aus Schönbächlers viralem Spruch, den Zeki später in seine beliebten Soundboxes aufnahm – Geräte, die kurze Audioausschnitte zu komischen Effekten abspielen. Der "Richi"-Witz entwickelte sich schnell zu einem Fanliebling. Die Familie Schönbächler betonte jedoch, sie habe weder die Nutzung ihres Bildnisses autorisiert noch Einnahmen aus den Produkten erzielt.
Die E-Commerce-Plattformen Galaxus und Brack reagierten, indem sie Fan-Artikel mit dem Spruch aus ihrem Sortiment nahmen. Der schweizerische Rundfunksender SRF bestätigte unterdessen, keine Rechte für die Audioclips ohne Zustimmung der Familie erteilt zu haben. Zeki kündigte daraufhin an, die neue Version seiner Soundbox werde den "Richi"-Meme nicht mehr enthalten, und behauptete, seine überarbeiteten Produkte entsprächen nun den rechtlichen Vorgaben.
Trotz der Änderungen verkauft Zeki weiterhin Restbestände der alten Soundboxes. Die neue Version bleibt bei Galaxus erhältlich, wo man davon ausgeht, dass der Vertreiber Swissmeme über die notwendigen Rechte verfügt. Die Familie Schönbächler bittet zudem die Öffentlichkeit, den Hype um die Angelegenheit zu beenden, und fordert Respekt sowie Privatsphäre für ihre Kinder.
Die Streichung des "Richi"-Memes aus Zekis Soundboxes erfolgte nach rechtlichem Druck der Familie Schönbächler. Händler passten ihre Angebote an, und die neue Produktversion entspricht den Forderungen der Familie. Der Fall unterstreicht die zunehmende Überprüfung der unberechtigten kommerziellen Nutzung persönlicher Äußerlichkeiten und Markenzeichen.






