06 May 2026, 06:58

Polizei durchsucht Oldtimer-Händler in Mettmann wegen Markenfälschungen

Schwarz-weiß-Foto eines Gebrauchtwagenhändlers in Washington, D.C., mit durch die Glasscheibe sichtbaren Autos und beleuchteter Wandtext.

Polizei durchsucht Oldtimer-Händler in Mettmann wegen Markenfälschungen

Polizei durchsucht Oldtimer-Händler in Mettmann wegen Markenrechtsverstößen

Am Freitag, dem 8. August 2025, wurde ein Oldtimer-Händler in Mettmann von der Polizei durchsucht – im Verdacht der Verletzung von Markenrechten. Den Anstoß gab eine Beschwerde eines Stuttgarter Automobilherstellers, der dem Händler vorwirft, unberechtigt geschützte Markenzeichen auf Nachbauten von Klassikern verwendet zu haben.

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Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht ein 75-jähriger Händler, der seit 2022 angeblich Replika-Oldtimer vertrieben haben soll. Die Fahrzeuge trugen laut Vorwurf geschützte Embleme, Wappen und Schriftzüge des bekannten deutschen Luxusherstellers – und das ohne Genehmigung. In einigen Inseraten wurde sogar behauptet, die Wagen würden auf der Originaltechnik des Konzerns basieren, obwohl dafür keine Freigabe vorlag.

Bei der Razzia am Freitag vollstreckten Beamte der Kriminalpolizei Mettmann einen Durchsuchungsbefehl des Amtsgerichts Wuppertal. Sie beschlagnahmten sämtliche Embleme, Markenmaterialien und relevante Unterlagen. Zudem wurden zwei hochwertige Oldtimer identifiziert, die mit dem Fall in Verbindung stehen könnten.

Der Händler hatte trotz mehrfacher Abmahnungen seine Geschäftspraktiken nicht geändert. Das Gericht verbot ihm daraufhin, weitere Nachbauten mit den Original-Markenzeichen des Herstellers zu verkaufen. Sowohl der Automobilkonzern als auch die Ermittlungsbehörden betonten, dass es darum gehe, Kunden davor zu schützen, unwissentlich gefälschte Fahrzeuge unter falschen Angaben zu erwerben.

Die Durchsuchung ist der vorläufige Höhepunkt eines laufenden Rechtsstreits um Markenpiraterie. Die beschlagnahmten Beweismittel werden nun im Rahmen des offiziellen Ermittlungsverfahrens ausgewertet. Der Händler darf unterdessen keine Fahrzeuge mit den geschützten Markenzeichen mehr bewerben oder verkaufen.

Quelle