27 April 2026, 00:11

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikten

Eine Gruppe von Polizisten steht vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße und einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite. Bäume, Ampeln, Fahnenmasten und ein klarer blauer Himmel sind im Hintergrund zu sehen.

Niederländer auf A3 festgenommen: Offener Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikten

Ein 32-jähriger Niederländer ist auf der Autobahn A3 festgenommen worden, nachdem Bundespolizisten einen offenen Haftbefehl wegen Sprengstoffdelikten gegen ihn entdeckten. Der Vorfall ereignete sich am 20. August 2025 an der Raststätte Knauheide, als Beamte seinen in den Niederlanden zugelassenen Wagen zu einer Routinekontrolle anhielten.

Der Mann war bereits 2022 wegen illegalen Transports von Feuerwerkskörpern nach Deutschland verurteilt worden, hatte die gerichtlich verhängte Geldstrafe jedoch nicht beglichen. Der Niederländer war über den ehemaligen Grenzübergang Elten auf der Autobahn nach Deutschland eingereist, bevor er von der Bundespolizei kontrolliert wurde. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab, dass gegen ihn ein aktiver Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz vorlag.

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Der Haftbefehl ging auf einen Vorfall im Dezember 2022 in Waldsassen zurück, als der Mann versucht hatte, ohne die erforderliche Sprengstofferlaubnis Feuerwerkskörper nach Deutschland zu bringen. Im April 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 25 Euro – insgesamt 3.000 Euro. Das Gericht setzte zudem eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen fest, falls die Geldstrafe nicht gezahlt würde.

Da der Mann die Strafe nicht beglichen hatte, nahmen ihn die Bundespolizisten in Gewahrsam und brachten ihn zur Bundespolizeiinspektion Kleve. Am Donnerstagmorgen wurde er dem Haftrichter am Amtsgericht Kleve vorgeführt, um den Haftbefehl zu vollstrecken. Dem Niederländer droht nun die ursprüngliche 120-tägige Haftstrafe, nachdem er die auferlegte Geldstrafe nicht gezahlt hat. Der Fall geht auf eine Verurteilung nach dem deutschen Sprengstoffgesetz aus dem Jahr 2022 wegen illegalen Grenztransports von Feuerwerkskörpern zurück.

Quelle