18 March 2026, 08:04

Menden stellt Gewerbesteuerbescheide für 2024 und 2025 förmlich zu

Altes deutsches Dokument aus dem Jahr 1782 mit einer detaillierten Stadtkarte auf der ersten Seite, einschließlich Straßen, Gebäuden und Sehenswürdigkeiten, begleitet von Text.

Menden stellt Gewerbesteuerbescheide für 2024 und 2025 förmlich zu

Die Stadt Menden (Sauerland) hat einem örtlichen Unternehmer Gewerbesteuerbescheide zugestellt. Zwei getrennte Bescheide für die Jahre 2024 und 2025 wurden Ende 2025 förmlich veröffentlicht. Die Unterlagen betreffen Domenico Zofilo, dessen Unternehmen in der Hauptstraße 42 in Menden gemeldet ist.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Bescheide wurden von der Finanzverwaltung der Stadt unter der Aktennummer 21.2 W1039892 erstellt. Der erste Bescheid, datiert auf den 8. September 2025, bezieht sich auf das Steuerjahr 2024. Ein zweiter Bescheid für das Jahr 2025 folgte am 29. September 2025.

Beide Dokumente lagen im Büro des Bürgermeisters zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Am 1. Oktober 2025 veröffentlichte Stadtdirektor Uwe Siemonsmeier die Bescheide im Namen des Bürgermeisters förmlich. Nach § 10 des Landesverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) gelten die Bescheide als rechtmäßig zugestellt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen vom Empfänger abgeholt werden.

Nach deutschen Steuerbestimmungen beträgt die Frist für Einsprüche in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe. Bei Nichtzahlung drohen Vollstreckungsmaßnahmen, wobei im konkreten Fall keine genauen Fristen oder Strafen bekannt gegeben wurden.

Die Bescheide sind nun Teil des öffentlichen Registers der Finanzverwaltung Menden. Zofilo hat bis Mitte Oktober 2025 Zeit, die Dokumente abzuholen, andernfalls gilt die Zustellung automatisch als erfolgt. Weitere Schritte wie Widersprüche oder Zahlungen würden den üblichen steuerrechtlichen Verfahren folgen.

Quelle