Lehrerin aus Düsseldorf muss 42.000 Euro wegen jahrelanger Gehaltsüberzahlung zurückzahlen
Jonas SchmittLehrerin aus Düsseldorf muss 42.000 Euro wegen jahrelanger Gehaltsüberzahlung zurückzahlen
Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungen bezogen hatte. Das Gericht urteilte, sie habe die Überzahlungen nicht gemeldet, woraufhin eine Geldstrafe sowie eine Rückzahlungsaufforderung in Höhe von insgesamt über 42.000 Euro verhängt wurden.
Die Pädagogin hatte für kurze Zeit kommissarisch die Schulleitung übernommen und erhielt dafür einen monatlichen Zuschlag von 504 Euro. Doch die Zahlungen liefen weiter – lange nach Ende ihrer vorübergehenden Tätigkeit, bis April 2023. Im Laufe der Zeit summierten sich die unrechtmäßigen Leistungen auf 31.300 Euro.
Als Beamtin war sie gesetzlich verpflichtet, die Behörden über den Fehler zu informieren. Das Gericht sprach sie der Unterlassungsbetrugs schuldig und betonte ihre Pflicht, die Überzahlung zu korrigieren. Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 11.200 Euro zusätzlich zur Rückforderung der Summe.
Der Fall zeigt, wie langjährige Verwaltungsfehler zu erheblichen finanziellen Folgen führen können. Es gibt keine umfassenden Daten dazu, wie oft Schulleitungen in Deutschland nach Ablauf ihrer Berechtigung weiterhin Zuschläge erhalten.
Die Lehrerin muss nun die vollen 31.300 Euro zurückzahlen – plus die 11.200 Euro Strafe. Das Urteil unterstreicht, dass Beamte verpflichtet sind, Zahlungsfehler unverzüglich zu melden. Die gesamte finanzielle Belastung beläuft sich auf über 42.000 Euro und beendet damit einen jahrelangen Fall unentdeckter Überzahlungen.






