17 March 2026, 20:04

Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und verweist zurück

Eine detaillierte Karte von Köln, Deutschland, mit einer Gebäudeskizze auf einem Papierüberlag, das Text über die Geschichte, Kultur und Attraktionen der Stadt enthält.

Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht kippt Urteil und verweist zurück

Der jahrelange Rechtsstreit um Lärmbelästigung durch das Kölner Volksbühne-Theater hat eine neue Wendung genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen Pläne, eine ehemalige Druckereifabrik in der Nachbarschaft des Theaters in Wohnungen umzubauen.

Ausgelöst wurde der Streit, als ein Anwohner gegen die Baugenehmigung für die Umwandlung eines Teils der alten Druckerei in eine Wohnung klagte. Der Trägerverein der Volksbühne argumentierte, der Theaterbetrieb sei durch bestehende Rechte geschützt – trotz der Lärmbedenken.

Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster zunächst dem Theater recht gegeben. Es hob die Baugenehmigung auf und begründete dies mit übermäßigen Lärmwerten, die die Richtlinien überschritten. Daraufhin blieben Änderungen an dem Gelände aus, und die Umbaupläne ruhten.

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Der Fall gelangte schließlich vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Am 17. März 2026 urteilten die Richter, die vorherige Münstersche Entscheidung habe sich zu eng an Lärmgrenzwerte geklammert. Die Sachverhaltsaufklärung sei unvollständig gewesen, weshalb eine neue Verhandlung angeordnet wurde. Das Leipziger Gericht traf keine abschließende Entscheidung, stellte aber klar, dass sich das ursprüngliche Urteil ausschließlich auf die Überschreitung der Lärmwerte konzentriert hatte.

Da der Fall nun wieder in Münster verhandelt wird, sind bisher keine neuen öffentlichen Pläne für den Wohnungsumbau bekannt geworden.

Das Gerichtsverfahren wird in Münster fortgesetzt, wo das Gericht den Streit erneut prüfen muss. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die ehemalige Druckereifabrik in Wohnraum umgewandelt werden darf. Bis auf Weiteres bleibt das Gelände unverändert, und der Spielbetrieb der Volksbühne läuft wie gewohnt weiter.

Quelle