05 April 2026, 08:05

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten

Buchumschlag mit dem Titel "Die Jersey-, Alderney- und Guernsey-Kuh: Wie man wählt, verwaltet und züchtet, um den größten Gewinn zu erzielen" mit einem Bild einer Kuh.

Bundesrat verschärft Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten

Der deutsche Bundesrat hat Maßnahmen ergriffen, um den Tierschutz bei Exporten in Länder außerhalb der EU zu verbessern. Am 26. September 2025 verabschiedete er einen Beschluss, der strengere EU-Regeln zur Verhinderung von Verstößen fordert. Der Vorstoß folgt auf wiederholte Berichte über mangelhafte Bedingungen bei Lebendtiertransporten in Drittstaaten.

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Die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Resolution verlangt klarere und rechtlich verbindliche EU-Vorschriften. Darin heißt es, dass LebendtierExporte nur dann erfolgen dürfen, wenn das Empfängerland die Einhaltung des Terrestrischen Tierschutzcodes der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bestätigt. Derzeit fehlen den Behörden die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz während des Transports zu unterbinden.

Seit 2020 hat die EU-Kommission gegen zwölf Länder wegen Transportverstößen offiziell Beschwerde erhoben oder Ermittlungen eingeleitet. Brasilien wurde 2021 mehrfach überprüft, während auch die Türkei und die Ukraine auffielen. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung nun auf, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überdenken, mit der sie bilaterale tierärztliche Gesundheitszeugnisse für den Export von Zuchttieren zurückzog.

Der Beschluss sieht zudem vor, Tierschutzstandards in künftige tierärztliche Bescheinigungen aufzunehmen. Zudem schlägt er vor, der EU-Kommission die Kompetenz zu übertragen, eigenständig Untersuchungen einzuleiten und Exporte bis zur Behebung der Mängel auszusetzen. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, bestehende Regelungslücken zu schließen. Würden die neuen Vorschriften umgesetzt, wären strengere Kontrollen und Erklärungen vor Exporten erforderlich. Dadurch könnten Verstöße gegen den Tierschutz beim Transport von Lebendtieren in Nicht-EU-Staaten verringert werden.

Quelle