Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei britischem Reiseantrag
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website, als es einen Reiseantrag für Großbritannien stellte. Nach verdächtigen Abbuchungen erstatteten sie am 13. März 2026 Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Warnungen vor gefälschten Seiten, die gezielt Reisende abziehen wollen.
Das Paar hatte im Internet nach einer Möglichkeit gesucht, eine Elektronische Reiseerlaubnis (ETA) zu beantragen, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien Pflicht ist. Auf einer über eine Suchmaschine gefundenen Website gaben sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen ein.
Bei der Zahlungsabwicklung belief sich der Gesamtbetrag auf rund 240 Euro – deutlich mehr als die offizielle Gebühr von 18,50 Euro. Misstrauisch geworden, verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte daraufhin die Kreditkarte, um Betrug zu verhindern.
Die Verbraucherzentrale rät Reisenden dringend, Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung zu stellen: https://www.gov.uk/eta. Die Behörden betonen, dass ETA-Anträge direkt an die britischen Stellen zu richten sind – nicht über Drittanbieter. Die Bielefelder Polizei hatte bereits mehrfach vor solchen Betrugsmaschen gewarnt, auch wenn die genaue Zahl der Fälle unklar bleibt.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrug noch vor einem finanziellen Schaden stoppen. Ihr Fall bestätigt die Warnungen, vor der Eingabe von Zahlungsdaten die Echtheit der Website zu prüfen. Der offizielle ETA-Antrag bleibt der einzige sichere Weg, um eine Reiseerlaubnis für Großbritannien zu erhalten.






