05 April 2026, 04:04

Altenberger-Dom-Straße in Reichshof: Umbau trotz Bürgerprotesten genehmigt

Stadtstraße mit einem ausgewiesenen Fahrradweg, umgeben von Gebäuden, Straßenmöbeln, Fußgängern, Grünflächen und einem klaren blauen Himmel.

Altenberger-Dom-Straße in Reichshof: Umbau trotz Bürgerprotesten genehmigt

Beschwerde gegen Umbau der Altenberger-Dom-Straße in Reichshof abgewiesen

Kürzlich wurde Beschwerde gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße in Reichshof (NRW) eingelegt. Anwohner stellten infrage, ob die Stadt vor dem Vorhaben die erforderlichen rechtlichen Schritte eingehalten habe. Die zuständige Behörde entschied nun, dass kein förmliches Planfeststellungsverfahren notwendig sei.

Streitpunkt war, ob die Stadt für die Sanierung der Straße ein Planfeststellungsverfahren hätte durchführen müssen. Die Beschwerdeführer bestanden darauf, dass ein solches Verfahren gesetzlich vorgeschrieben sei. Doch der Rheinisch-Bergische Kreis prüfte den Fall und bestätigte die Position der Stadt: Nach Planungsrecht sei kein Genehmigungsverfahren erforderlich.

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Die geplanten Änderungen umfassen schmalere Fahrspuren für Autos, neue Radwege und breitere Gehwege. Damit sollen Sicherheit und moderne Standards verbessert werden. Wichtig ist, dass die Kapazität für den motorisierten Verkehr nicht erweitert wird – die Umgestaltung entspricht somit § 38 des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW).

Noch vor der Planung zeigten Verkehrsanalysen, dass die Altenberger-Dom-Straße bereits stärker von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird, als gesetzlich vorgegeben. Obwohl kein förmliches Genehmigungsverfahren Pflicht war, bot die Stadt dennoch Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung an. Die abschließende Entscheidung der Behörde bestätigte, dass die Maßnahmen im Ermessen der Straßenbaubehörde liegen und die Verkehrskapazität nicht maßgeblich verändern.

Mit dem Beschluss kann die Stadt den Umbau wie geplant umsetzen. Im Fokus stehen Sicherheit und Modernisierung – nicht der Ausbau des Autoverkehrs. Eine öffentliche Einbindung fand statt, obwohl rechtlich kein förmliches Verfahren erforderlich war.

Quelle