Abwassergebühren in Solingen: Vorläufige Bescheide vorerst ausgesetzt
Jonas SchmittAbwassergebühren in Solingen: Vorläufige Bescheide vorerst ausgesetzt
Das Oberverwaltungsgericht erließ am 17. Mai 2022 ein Urteil zu Abwassergebühren. Streitpunkt war, ob Abschreibungen und Zinsen in die Gebühren einbezogen werden dürfen. Die Technischen Betriebe Solingen (TBS) reagierten darauf mit einer vorübergehenden Aussetzung weiterer vorläufiger Bescheide.
Nach dem Gerichtsurteil stoppte die TBS die Versendung der Abwassergebührenbescheide. Später legte die Stadt Oer-Erkenschwick Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Ab Ende Juli wird die TBS die vorläufigen Bescheide wieder versenden – zunächst nach dem bisherigen Gebührenmodell. Sobald die Rechtslage geklärt ist, passen sich die vorläufigen Bescheide automatisch an, ohne dass Widersprüche der Bürger erforderlich sind.
Die künftigen Gebühren werden nach dem dann gültigen rechtlichen Rahmen berechnet, sobald das Revisionsverfahren abgeschlossen und die Regelungen final feststehen. Die vorläufigen Bescheide werden aktualisiert, sobald die Rechtslage eindeutig ist. Für diese Anpassungen ist kein formeller Widerspruch der Anwohner nötig. Das Verfahren stellt sicher, dass die Gebühren mit der endgültigen Entscheidung zu Abschreibungen und Zinsen übereinstimmen.
